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Berufsrechtsbeauftragter – Berufsrecht Compliance

Die Satzungsversammlung hat mit Wirkung zum 01.10.2023 einen neuen § 31 BORA geschaffen. Danach sollen Berufsausübungsgesellschaften Maßnahmen zur Einhaltung des Berufsrechts implementieren müssen. Teil dieser Maßnahmen ist die – interne oder externe – Bestellung eines Berufsrechtsbeauftragten. Die Norm betrifft jede „zugelassene“ Berufsausübungsgesellschaften (§ 59f Abs. 1 BRAO).

Berufsausübungsgesellschaften haben nach § 31 Abs. 1 BORA zudem laufend ihre konkreten Risiken für Berufsrechtsverstöße zu ermitteln und zu bewerten, insbesondere solche, die sich aus ihrer Zusammensetzung und Organisationsstruktur, ihren Tätigkeitsfeldern sowie ihren Mandaten ergeben.

Auf der Basis der Risikoanalyse nach Absatz 1 stellen Berufsausübungsgesellschaften durch geeignete Maßnahmen sicher, dass berufsrechtliche Verstöße verhindert oder zumindest frühzeitig erkannt und abgestellt werden. § 31 Abs. 2 BORA definiert sodann – nicht abschließend – geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des Berufsrechts; dies können sein

  • die interne oder externe Bestellung eines Berufsrechtsbeauftragten
  • regelmäßige berufsrechtliche Schulungen
  • Schaffung elektronischer Systeme zur Vermeidung von Interessenkollisionen
  • die elektronische Überwachung von Anderkonten oder
  • die Einführung einer internen Hinweismeldestelle für berufsrechtsbezogene Beschwerden.

In Berufsausübungsgesellschaften mit regelmäßig mehr als 10 Rechtsanwälten oder anderen Angehörigen eines in § 59c Absatz 1 Satz 1 BRAO (vor allem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Patentanwälte) genannten Berufs sind die Risikoanalyse nach § 31 Abs. 1 BORA und die getroffenen Maßnahmen nach dem entsprechenden Absatz 2 zu dokumentieren. Die Dokumentation ist spätestens alle zwei Jahre zu aktualisieren.

Unser Angebot

S

Berufsrechtsbeauftragter „S“

Berufsausübungsgesellschaft
bis drei Berufsträger

  • Risikoanalyse
  • Stellung des externen Berufsrechtsbeauftragten
  • Beratungskontigent im anwaltlichen Berufsrecht (1 h/pa)
  • Jahresschulung (90 Min. online) berufsrechtliche Quartalsnews
  • Stellung der berufsrechtlichen Meldestelle
  • Dokumentation der Maßnahmen

1.000 €
(netto pro Jahr; zzgl. 19 % USt.)

M

Berufsrechtsbeauftragter „M“

Berufsausübungsgesellschaft
bis zehn Berufsträger

  • Risikoanalyse
  • Stellung des externen Berufsrechtsbeauftragten
  • Beratungskontigent im anwaltlichen Berufsrecht (2,5 h/pa)
  • Jahresschulung (90 Min. online) berufsrechtliche Quartalsnews
  • Stellung der berufsrechtlichen Meldestelle
  • Dokumentation der Maßnahmen

1.500 €
(netto pro Jahr; zzgl. 19 % USt.)

L

Berufsrechtsbeauftragter „L“

Berufsausübungsgesellschaft
ab elf Berufsträger

  • Risikoanalyse
  • Stellung des externen Berufsrechtsbeauftragten
  • Beratungskontigent im anwaltlichen Berufsrecht (4 h/pa)
  • Jahresschulung (90 Min. online) berufsrechtliche Quartalsnews
  • Stellung der berufsrechtlichen Meldestelle
  • Dokumentation der Maßnahmen

2.000 €
(netto pro Jahr; zzgl. 19 % USt.)

Ihre Anfrage

Haben Sie Interesse? Oder wollen Sie nur eine Teilleistung (bspw. berufsrechtliche Jahresschulung/Quartalsnewsletter als Paket „XS“) in Anspruch nehmen? Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Angebot.

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Ihre Berufsrechts­beauftragten

Ina Jähne
Tim Günther

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