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Risikomatrix

Teil der Berufsrechts-Compliance ist die Risikoanalyse. Berufsausübungsgesellschaften haben daher nach § 31 Abs. 1 BORA laufend ihre konkreten Risiken für Berufsrechtsverstöße zu ermitteln und zu bewerten, insbesondere solche, die sich aus ihrer Zusammensetzung und Organisationsstruktur, ihren Tätigkeitsfeldern sowie ihren Mandaten ergeben.Die Berufsausübungsgesellschaft wird demnach zu bewerten haben, welche Mandate sie üblicherweise annimmt (bspw. Unternehmenstransaktionen, Inkassogeschäft oder familienrechtliche Vertretungen), welchen Mandantenkreis sie dabei bedient (bspw. Verbraucher, Unternehmer oder internationale Konzerne) und mit welcher Mannschaft (bspw. Berufsträger, Standorte und Beschäftigte) diese Leistungen erbracht werden. Aus einer Gesamtschau dieser Parameter lassen sich sodann konkrete Risiken für einzelne Berufspflichten ableiten.

Nachfolgend ein Ausschnitt der Risikomatrix am Beispiel unserer Kanzlei zur „Beratung im Berufsrecht“:

Interessenkollision, §§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA

Fremdgeld, §§ 43a Abs. 7 BRAO, § 4 BORA

Umgehung des Rechtsanwalts, § 12 BORA

Gebührenunterschreitung, § 49b Abs. 1 BRAO