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Schulung

Eine der nach § 31 Abs. 2 BORA vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verhinderung berufsrechtlicher Verstöße stellen regelmäßige berufsrechtliche Schulungen dar.

Nähere Vorgaben gibt die Satzungsnorm nicht vor. Die Schulungen sollten sich vor allem an die Berufsträger und – je nach dem Ergebnis der Risikoanalyse – auch an Beschäftigte und freie Mitarbeiter richten. Kernpunkt der berufsrechtlichen Schulung ist die Auffrischung des berufsrechtlichen Grundlagenwissens sowie die Darstellung etwaiger berufsrechtlicher Neuerungen (Entscheidungen der Anwaltsgerichte und des Anwaltssenates des BGH oder auch Gesetzesanpassungen und die Entscheidungspraxis der Rechtsanwaltskammern). Hier bietet es sich an, in einem gewissen Rhythmus (bspw. jährlich, 90 min.) die Berufsträger und ggfs. Beschäftigten in Präsenz oder online über sämtliche Neuerungen im Berufsrecht zu informieren und möglicherweise auch auf berufsrechtlich kritische Schwachstellen des vergangenen Jahres hinzuweisen.

Wir bieten unseren Mandanten bei der Stellung als externer Berufsrechtsbeauftragter eine obligatorische Online-Schulung für alle Berufsträger der Kanzlei im järlichen Turnus an. Daneben erhalten die internen Berufsrechtskoordinatoren und/oder die Managing Partner einen unregelmäßig erscheinende Quartalsnewsletter über Neuerung im anwaltlichen Berufsrecht.

Haben Sie Interesse an einer individuellen Schulung im anwaltlichen Berufsrecht (in Präsenz, online, beim Teamevent, für Neuzugelassene oder nur auf Führungsebene) unterbreiten wir Ihnen gerne ein auf die Bedürfnisses Ihrer Kanzlei zugeschnittenes Angebot. In der Fortbildung für Junganwälte im anwaltlichen Berufsrecht nach § 43f BRAO kooperieren wir mit den Juristischen Fachseminaren.